Sensible, personenbezogene Daten

Was sind sensible, personenbezogene Daten?

Bestimmte Arten personenbezogener Daten gelten als vertraulich und genießen als „besondere Kategorie“ zusätzlichen Rechtsschutz. Daten gelten als sensible personenbezogene Daten, wenn sie eine Person identifizieren könnten, wie zum Beispiel:

  • Rasse oder ethnische Herkunft
  • Politische Ingenue
  • Religiöse oder philosophische Überzeugungen
  • Gewerkschaftsmitgliedschaft
  • Genetische oder biometrische Daten
  • Gesundheit
  • Sexualleben oder sexuelle Orientierung.

Warum muss GWR Ihre sensiblen personenbezogenen Daten verarbeiten?

Warum muss GWR Ihre sensiblen personenbezogenen Daten verarbeiten?

  • Volkszählungsbericht
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Kopie der Heiratsurkunde
  • Kopie des Reisepasses
  • Aktueller Personalausweis
  • Arbeitsvertrag
  • Darstellung des Familienstammbaums
  • Gildenmitgliedschaft
  • Krankenhausakten
  • Einwanderungspapiere
  • Ärztliches Attest
  • Ärztliche Stellungnahme
  • Wehr- oder Zivildienstpapiere
  • Gehaltsabrechnungen
  • Beschäftigungsnachweis
  • Schriftliche Beurteilung durch einen qualifizierten Mediziner

Einwilligung zur Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten

Wenn Sie im Rahmen der Beweisanforderungen Nachweise vorlegen müssen, bei denen es sich um sensible personenbezogene Daten handelt, müssen Sie Ihre Zustimmung an Guinness World Records ausdrücklich geben, damit wir diese Daten verarbeiten können.

Wenn Sie Beweise für Ihren Weltrekordantrag einreichen, können Sie Ihre Zustimmung dazu angeben, dass Guinness World Records diese Daten verarbeiten darf, indem Sie gegebenfalls das Zustimmungskästchen ankreuzen.

Was macht Guinness World Records mit Ihren sensiblen personenbezogenen Daten?

Bitte beachten Sie, dass die Verarbeitung von „besonderen Kategorien“ personenbezogener Daten es Guinness World Records ermöglicht, Ihren Rekordantrag zu bearbeiten. Wir werden keine dieser speziellen Kategorien personenbezogener Daten veröffentlichen, ohne Sie vorab zu kontaktieren, um Ihre Genehmigung einzuholen.

Beweise, die sensible personenbezogene Daten enthalten, sind nur für den Rekordmanager sichtbar, der Ihren Rekordantrag bewertet. Kein anderes Personal bei Guinness World Records hat Zugriff auf diese sensiblen Daten.

Sensible Beweise werden neun (9) Monate nach letzten Phase des Antragsverfahrens von allen unseren Systemen gelöscht.

Sollten Sie Ihre Bewerbung irgendwann stornieren, werden die Beweisunterlagen mit den sensiblen personenbezogenen Daten sofort aus unseren Systemen gelöscht.

Man jederzeit seine Einwilligung zur Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten widerrufen.

Um die Einwilligung dazu zu widerrufen, kann man sich auf der Website guinnessworldrecords.com anmelden und das Rekord-Dashboard besuchen. Wenn man seine Zustimmung widerruft, werden alle ausstehenden Anträge mit Beweisen storniert, die sensible personenbezogene Daten enthalten, und diese Beweise werden gelöscht.